Unfallservice

Ihr gutes Recht beim Haftpflichtschaden bzw. unverschuldeten Unfall:
 

  • Kostenfreier Fachanwalt bei vollständiger Haftung
  • Erstellung eines Schadengutachtens durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • Anzeige des Schadens bei der Gegenseite durch den Fachanwalt
  • Alles was Ihnen zusteht wird von diesem für Sie eingefordert
  • Kontrolle aller Fristen und Ausgleichsleistungen wird Ihnen abgenommen
  • Sie werden zeitnah über alles informiert
  • Sie erhalten schnell Ihr Geld
  • Durch die Reparatur in der Fachwerkstatt verlieren Sie keine Garantie- und Kulanzansprüche und der Werterhalt Ihres Fahrzeugs ist gesichert

Grundsätzlich haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall das Recht, Ihr Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren zu lassen.

Die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat für Sie den Vorteil, daß sämtliche Garantie- und Kulanzleistungen erhalten bleiben, da sichergestellt ist, daß Originalteile verwendet werden, Spezialwerkzeuge des Herstellers verfügbar sind und die Reparatur somit nach den Vorgaben des Herstellers erfolgt.

Versuchen Sie selbst den Schaden mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen, laufen Sie Gefahr, daß Ihnen Ansprüche vorenthalten werden. So ist laut den Verkehrsrechtlern des DAV (Deutscher Anwaltsverein) festzustellen, daß immer mehr Kürzungen und Abwicklungs- und Instandsetzungsentscheidungen, die eigentlich in die Sphäre des Geschädigten gehören, zunehmend von den Versicherern getroffen werden. Und weiter, daß die Versicherer häufig genug den für sie günstigsten, nicht aber immer angemessenen Weg wählen (Quell: Autohaus Online).

Die Hamburger Fachanwältin für Verkehrsrecht, Dr. Daniela Mielchen, u.a. Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV, schätzt, daß der Geschädigte bei genauerer Kenntnis seiner Ansprüche und frühzeitiger Einschaltung eines Fachanwalts nicht selten 20 bis 30 Prozent höheren Schadenersatz erhalten könnte.

Was die meisten nicht wissen: Der Fachanwalt steht Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall und vollständiger Haftung kostenfrei zur Verfügung. Er ermittelt die individuellen Leistungsansprüche und sorgt für die zügige Durchsetzung sämtlicher Schadenpositionen. Die Anwaltskosten trägt in dem Fall die gegnerische Versicherung.

Die Auffassung, daß ein Anwalt nur im Streitfall Gutes tun kann, ist seit der sehr komplexen Rechtsprechung zu den einzelnen Schadenpositionen und dem ausufernden Schadenmanagement der Versicherungen längst überholt. Da man laut Statistik nur 1,6 Mal in seinem Leben in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, ist es nicht Usus einen guten Verkehrsrechtler zu kennen. Es ist also gut, wenn die Werkstatt eine entsprechende Empfehlung aussprechen kann.

Außerdem ist die Erstellung eines Schadengutachtens unerlässlich, da sich der Geschädigte auf die Richtigkeit des Gutachtens verlassen darf (AH Konstanz, Urteil vom 09.11.2016, Az. 9 C 615/16) und dieses somit seine Ansprüche sichert. Das Gutachten soll dem Geschädigten, der Laie ist, und dem beim Versicherer eine geschulte Truppe von Fachleuten gegenübersteht, die aber nur im Sinne des Schädigers denken und handeln, Augenhöhe und Waffengleichheit geben. Bei der Beauftragung des Sachverständigen ist darauf zu achten, daß dieser nach der Europanorm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert oder öffentlich bestellt und vereidigt ist.

Unser Rat: Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der Unfallabwicklung, erforderlichenfalls durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts und Sachverständigen. 

Für mehr Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.